Ihr externer Datenschutz­beauftragter

Sichern Sie Ihr Unternehmen rechtlich ab und setzen Sie auf professionelle Datenschutzlösungen mit der VLV UG & Co. KG, Ihrem externen Datenschutzbeauftragten. Wir bringen umfassendes Fachwissen und praktische Erfahrung mit, um Ihr Unternehmen in Sachen Datenschutz optimal aufzustellen. Vertrauen Sie auf eine kompetente Beratung, die nicht nur gesetzliche Vorgaben erfüllt, sondern auch praxisnah und verständlich ist. Datenschutz sollte nicht als lästige Pflicht, sondern als Chance zur Stärkung des Vertrauens Ihrer Kunden verstanden werden.

Datenschutz in Unternehmen

Die gesetzlichen Grundlagen

Der Datenschutz ist für Unternehmen jeder Branche von entscheidender Bedeutung. Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sind Unternehmen verpflichtet, personenbezogene Daten sicher und rechtskonform zu verarbeiten. Verstöße gegen diese Vorschriften können nicht nur hohe Bußgelder nach sich ziehen, sondern auch das Vertrauen von Kunden und Geschäftspartnern nachhaltig beschädigen. Ein professionelles Datenschutzmanagement stellt sicher, dass Unternehmen rechtliche Anforderungen einhalten und gleichzeitig von optimierten Prozessen profitieren.

Wann ist ein Datenschutz­beauftragter Pflicht?

Nicht jedes Unternehmen muss zwingend einen Datenschutzbeauftragten benennen.
Eine Verpflichtung besteht jedoch, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind:

  • Anzahl der Mitarbeiter
    Wenn mindestens 20 Personen im Unternehmen regelmäßig mit personenbezogenen Daten arbeiten, ist ein Datenschutzbeauftragter gesetzlich vorgeschrieben. Dies betrifft viele Unternehmen aus unterschiedlichsten Branchen, die Kundendaten verarbeiten.
  • Besonders sensible Daten
    Unternehmen, die mit sensiblen Daten wie Gesundheitsinformationen oder personenbezogenen Finanzdaten arbeiten, sind besonders in der Pflicht. Diese Informationen unterliegen strengen Datenschutzanforderungen und erfordern eine sorgfältige Verarbeitung.
  • Datenverarbeitung als Kerntätigkeit
    Falls die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Kerngeschäft gehört – etwa in IT-, Marketing- oder Beratungsunternehmen –, ist die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten unumgänglich. Unternehmen in diesen Bereichen stehen unter besonderer Beobachtung der Datenschutzbehörden.
  • Einsatz von Videoüberwachung
    Sobald Verantwortliche oder die Auftragsverarbeiter Datenverarbeitungen vornehmen, die einer Datenschutz-Folgeabschätzung nach Artikel 35 DSGVO unterliegen wie dauerhafte Videoüberwachung öffentlicher Bereiche (z.B. Überwachung von Gästen in Gastronomie-Räumen oder Überwachung von Mitarbeitern auf Betriebsgeländen) muss ein Datenschutzbeauftragter benannt werden. Dies ist unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten.

Ein externer Datenschutzbeauftragter sorgt dafür, dass alle relevanten Anforderungen erfüllt werden – effizient, sicher und rechtskonform. So vermeiden Sie nicht nur Risiken, sondern profitieren auch von klar strukturierten Datenschutzprozessen.

Jetzt handelnDatenschutz professionell umsetzen!

Nutzen Sie die Vorteile eines professionellen Datenschutzmanagements und sichern Sie Ihr Unternehmen rechtzeitig ab. Datenschutz ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch ein Qualitätsmerkmal, das Vertrauen schafft und Wettbewerbsvorteile bietet. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine unverbindliche Beratung – gemeinsam entwickeln wir die passende Datenschutzlösung für Ihr Unternehmen!

VLV UG & Co. KG – Ihr Partner für Datenschutz bundesweit

Interner oder externer Datenschutz­beauftragter?

Die Vorteile einer externen Lösung

Ein interner Datenschutzbeauftragter bedeutet für viele Unternehmen zusätzlichen Aufwand und Kosten: Es fallen Schulungskosten an, zudem muss die betreffende Person von anderen Aufgaben freigestellt werden. Darüber hinaus besteht oft das Risiko eines Interessenkonflikts, wenn der Datenschutzbeauftragte gleichzeitig operative Unternehmensentscheidungen treffen muss.

Die Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten liegen auf der Hand:

  • Kosteneffizient
    Ein externer Datenschutzbeauftragter spart Ihnen die laufenden Kosten für Fortbildungen und Weiterbildungen interner Mitarbeiter. Sie zahlen nur für die tatsächlich erbrachten Leistungen, ohne langfristige Gehaltsverpflichtungen einzugehen.
  • Unabhängig und objektiv
    Da externe Datenschutzbeauftragte nicht in Unternehmensstrukturen eingebunden sind, können sie neutral agieren und haben keine Interessenkonflikte. Dies sorgt für eine objektive Bewertung der Datenschutzmaßnahmen und verhindert interne Verzerrungen.
  • Expertenwissen
    Datenschutzgesetze ändern sich ständig. Ein externer Datenschutzbeauftragter bleibt kontinuierlich auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung und bringt umfangreiche Erfahrung aus verschiedenen Branchen mit. Dadurch profitieren Sie von Best Practices und maßgeschneiderten Lösungen.
  • Flexibel
    Ein externer Datenschutzbeauftragter kann genau an die Bedürfnisse Ihres Unternehmens angepasst werden. Ob gelegentliche Beratungen oder eine regelmäßige Betreuung – Sie erhalten genau den Service, den Sie benötigen.

Unsere Leistungen

Maßgeschneiderter Datenschutz für Ihr Unternehmen

Als Ihr externer Datenschutzbeauftragter bietet Ihnen die VLV UG & Co. KG umfassende Unterstützung in allen Datenschutzfragen.
Unser Service umfasst unter anderem:

  • Beratung und Umsetzung der DS-GVO- und BDSG-Anforderungen
    Datenschutz ist ein komplexes Thema mit vielen rechtlichen Anforderungen. Wir helfen Ihnen, diese Vorschriften zu verstehen und praktikable Lösungen für Ihr Unternehmen zu entwickeln.
  • Erstellung und Pflege eines Datenschutzkonzepts
    Eine strukturierte Datenschutzstrategie ist der Schlüssel zur Compliance. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir ein individuell zugeschnittenes Konzept, das nicht nur die gesetzlichen Vorgaben erfüllt, sondern auch Ihre internen Abläufe optimiert.
  • Schulungen für Mitarbeiter zur Sensibilisierung für Datenschutzthemen
    Ihre Mitarbeiter sind der erste und wichtigste Schutzmechanismus gegen Datenschutzverstöße. Durch gezielte Schulungen stellen wir sicher, dass Datenschutz im Unternehmen aktiv gelebt wird.
  • Unterstützung bei Datenschutz-Folgenabschätzungen
    Wenn neue Prozesse oder Technologien eingeführt werden, die personenbezogene Daten betreffen, kann eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich sein. Wir begleiten Sie dabei, Risiken zu minimieren und rechtliche Anforderungen zu erfüllen.
  • Direkte Ansprechbarkeit für Datenschutzfragen und externe Audits
    Datenschutz ist ein laufender Prozess. Ob Anfragen von Behörden, Kunden oder interne Prüfungen – wir stehen Ihnen als kompetenter Ansprechpartner jederzeit zur Verfügung.
  • Laufende Betreuung und regelmäßige Updates gemäß aktueller Rechtslage
    Datenschutzvorgaben ändern sich regelmäßig. Damit Ihr Unternehmen stets compliant bleibt, übernimmt die VLV UG & Co. KG die kontinuierliche Anpassung und Optimierung Ihrer Datenschutzmaßnahmen.

Ist Ihr Unternehmen bereit für das Hinweisgeber­schutz­gesetz?

Seit Dezember 2023 verpflichtet das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) alle Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden eine Meldestelle für vertrauliche Hinweise aus ihrer Belegschaft bereitzustellen.

Setzen Sie jetzt auf eine professionelle, sichere und zuverlässige digitale Hinweis-Meldestelle, um rechtliche Anforderungen mühelos zu erfüllen, Risiken zu minimieren und das Vertrauen Ihrer Mitarbeitenden, Ihrer Kunden und Lieferanten nachhaltig zu stärken. Wir beraten Sie gern.

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